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Können Elektrorollstühle in Zügen befördert werden?

Aug 15, 2025 Eine Nachricht hinterlassen

Elektrorollstühle sind in Zügen erlaubt. Bitte beachten Sie jedoch Folgendes:

Verpackungsanforderungen: Elektrorollstühle sind zwar erlaubt, um die Sicherheit anderer Fahrgäste und den normalen Zugbetrieb zu gewährleisten, müssen sie jedoch während des Transports ordnungsgemäß mit harten Materialien verpackt werden, um Schäden oder Verletzungen anderer Fahrgäste zu vermeiden.

 

Stromverbrauch: In Bahnhöfen und Zügen dürfen Elektrorollstühle nur durch menschliche Kraft und nicht durch selbst-angetriebene Fahrzeuge angetrieben werden. Das bedeutet, dass Sie den Rollstuhl manuell antreiben müssen und sich nicht auf seine elektrischen Funktionen verlassen müssen.

 

Vorschriften für Lithiumbatterien: Während Lithiumbatterien für Elektrorollstühle grundsätzlich erlaubt sind, gibt es Einschränkungen hinsichtlich ihrer Energiebewertung. Überschreitet die Batterie die angegebene Energiegrenze (in der Regel nicht mehr als 100 Wh), darf sie nicht in Zügen befördert werden. Stellen Sie daher vor dem Transport eines Elektrorollstuhls im Zug sicher, dass die Energiebewertung der Batterie den Vorschriften entspricht.

 

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